Details zum Schulgeld finden Sie hier.
Mit der Zahlung des Schulgeldes entfällt die Zahlung von Papiergeld. Dieser Betrag ist bereits in das Schulgeld eingerechnet.
Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Bezahlung von Schulgeld niemanden vom Besuch unserer Schulen ausschließt. Deshalb kann das Schulgeld reduziert werden, wenn:
- entsprechende soziale Voraussetzungen vorliegen, z. B. niedriges Einkommen
- Geschwister unsere Schulen besuchen
Wer soziale Entlastung benötigt, kann einen Antrag direkt an die Ursulinen-Schulstiftung stellen.
Die Entscheidung über eine Reduzierung oder den Entfall des Schulgeldes wird zentral durch die Stiftung getroffen.